Die ÖÄK informiert über die am 28. Juli 2022 erfolgte Kundmachung der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und weist insbesondere auf Folgendes hin:
- Der Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz wurde hinsichtlich der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie um das Ab- und Anschließen laufender Infusionen, ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösem Gefäßzugang, sowie die Aufrechterhaltung von dessen Durchgängigkeit und gegebenenfalls die Entfernung desselben ergänzt.
- Im Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz wurde die Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen ergänzt. Die Tätigkeiten hinsichtlich Verweilkanülen sind nun umschrieben als "Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen".