GuKG-Novelle 2022

Änderungen im Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz

Die ÖÄK informiert über die am 28. Juli 2022 erfolgte Kundmachung der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und weist insbesondere auf Folgendes hin:

  • Der Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz wurde hinsichtlich der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie um das Ab- und Anschließen laufender Infusionen, ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösem Gefäßzugang, sowie die Aufrechterhaltung von dessen Durchgängigkeit und gegebenenfalls die Entfernung desselben ergänzt.
  • Im Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz wurde die Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen ergänzt. Die Tätigkeiten hinsichtlich Verweilkanülen sind nun umschrieben als "Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen".
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