Aufgrund der Systematik des Verhandelns im Nachhinein war für das Kalenderjahr 2021 ein Gesamtpaket aus zu verhandeln.
Für Honorarerhöhungen für das Kalenderjahres 2021 liegt nach drei Verhandlungsrunden mit der ÖGK-NÖ ein Gesamtpaket vor, das sich wie folgt darstellt:
- Es wurden tarifwirksame Erhöhungen im Ausmaß von 2,8 Prozent für das Kalenderjahr 2021 vereinbart. Dieser Prozentsatz entspricht dem Verbraucherindex des Jahres 2021; wobei aufgrund der NÖ Wertsicherungsvereinbarung mit einen NÖ Tarifanpassungsfaktor von 1,71% gestartet wurde. Bei der Gesamterhöhung um 2,8 Prozent profitieren einige Fächer stärker und andere weniger. Konkret kämen für die Fächer Frauenheilkunde, Chirurgie, Kinderheilkunde und Dermatologie sowie Allgemeinmedizin überdurchschnittliche Erhöhungen zum Tragen. Dies entspricht insgesamt einem Betrag von rund € 10,5 Mio. Die betreffenden Fächer würden im Bundesvergleich gemäß Ärztekostenstatistik ihr Ranking jeweils verbessern.
Schwerpunkt der Verhandlungen lag zudem in der Aufwertung der Gesprächsmedizin mit folgenden konkreten strukturellen Verbesserungen:
- Abänderung der Verrechnungsbeschränkung der Ordinationen 12 und 9 im Verhältnis 80:20 - auf 85:15 für die Allgemeinmedizin
- Ärztliches Gespräch Position 19: Limiterhöhung für die FG Frauenheilkunde von 11 % auf 25 %
- Ärztliches Gespräch Position 19: Limiterhöhung für die FG Chirurgie von 11% auf 25 %
- Tariferhöhung der Position 19 um 10 %, sohin von € 13,38 € auf € 14,97
- Aufhebung des Verrechnungsausschlusses des ärztlichen Gesprächs bei VU-Leistungen (in 100 % der VU innerhalb des Limits)
- Aufhebung des Verrechnungsausschlusses des ärztlichen Gesprächs bei MKP-Leistungen (in 100 % der MKP innerhalb des Limits)
- Neue Position 413 für die FG Dermatologie "Entfernung von auflichtmikroskopisch verdächtigen Hauttumoren" mit 150 Pkt.; verrechenbar für die FG Chirurgie ab 1.1.2023 bei Zuweisung durch FÄ der Dermatologie
- Erhöhung der Grundvergütung der FG Chirurgie und Dermatologie
- Limitanhebung für den gynäkologischen Ultraschall Position 542 von 65 % auf 100 %
- Zuschlag für die Allgemeinmedizin für die Behandlung von Kindern - für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr um € 7,75 (Neue Position 2610)
- Erhöhung des Hausarztzuschlages auf € 6,01
Diese Maßnahmen bedeuten insgesamt eine Anhebung um 1,26 Prozent. Die Abgeltung der Tarifanhebungen erfolgt in Form einer Nachzahlung um den auf Grund der vereinbarten Prozentsätze ermittelten Betrag und wird tarifwirksam fortgeschrieben.
Da aufgrund der Nichterhöhung von internistischen und orthopädischen Leistungen für diese beiden Fächer der Prozentsatz der NÖ Automatikregelung nicht erreicht wird, wurde zur Erreichung dieses Prozentsatzes eine Einmalzahlung für diese beiden Fächer im Ausmaß von € 110.032,-- vereinbart.
Zusätzlich zu den tarifwirksamen Erhöhungen sind folgende Maßnahmen beginnend mit 1. 1. 2023 vereinbart worden:
- Dotierung und Relaunch des Innovationstopfes im Ausmaß von 0,37 Prozent der Honorarsumme mit einem Betrag von € 1.458.456,32 Mio. Damit sollen Strukturprojekte zur Förderung von Fächern mit einer kritischen Anzahl an vakanten Stellen nämlich für die Kinder- und Jugendheilkunde und Dermatologie sowie allgemeinmedizinische Ordinationen mit einer bestehenden versorgungswirksamen Zweitordination gefördert werden. Das bisherige Projekt zur Anschubfinanzierung soll per 13.1.2023 auslaufen und allfällige nicht aufgebrauchte Volumina zusätzlich in den neuen Innovationstopf fließen.
- Heilmittelberatung im Zusammenhang mit Senkung der Folgekosten
Die Position 13 Heilmittelgespräch wird ab 1.1.2023 aufgenommen, einer Evaluierung zugeführt und daher vorerst für die Dauer von 3 Jahren, sohin bis 31. Dezember 2025 vereinbart. Intention des Pilotprojektes ist eine Steigerung der Effizienz der limitiert verfügbaren Mittel im Heilmittelbereich mit folgenden Zielsetzungen:
Das Heilmittelberatungsgespräch (Position 13) ist mit einem Tarif in Höhe von 13,30 € für Gespräche mit folgenden Themen verrechenbar:
- Polypharmakotherapie mit dem Ziel, Interaktionen zu vermeiden (Durchforsten von Medi-kamentenlisten)
- Überwachung der Heilmittelversorgung des Patienten mit dem Ziel, unnötige Heilmittel-verordnungen zu vermeiden (weil der Patient über ein entsprechendes Heilmittel mit dieser Indikation bereits verfügt)
- Ein- und Umstellung auf Nachfolgepräparate in jenen Fällen, in denen Überzeugungsarbeit geleistet werden muss
- Empfehlung von heilmittelersetzenden Maßnahmen inklusive Handlungsanleitungen (z.B. Hausmittel, Verhaltensänderungen)
Das Heilmittelberatungsgespräch ist von Vertragsärzten für Allgemeinmedizin in höchstens 8 % der Behandlungsfälle pro Abrechnungszeitraum, von Vertragsfachärzten für Innere Medizin und Kinder- und Jugendheilkunde in höchstens 6 % der Behandlungsfälle pro Abrechnungszeitraum und von allen anderen abrechnungsberechtigten Vertragsfachärzten in höchstens 3 % der Behandlungsfälle pro Abrechnungszeitraum verrechenbar. Das Heilmittelberatungsgespräch ist neben der Pos. Nr. 19 nicht gleichzeitig verrechenbar. Das Heilmittelberatungsgespräch hat 5 bis 10 Minuten zu dauern. Der Vertragsarzt führt das Gespräch persönlich und dokumentiert das Gespräch in der Patientenkartei. Diese Maßnahme erfolgt außerhalb des Faktors. Bei voller Ausschöpfung der neuen Position, kommt bei unveränderten Frequenzen ein Betrag von zusätzlich € 4,17 Mio zum Tragen, dies entspricht 1,06 Prozent der Honorarsumme 2021 und damit wird eine weitere Verbesserung im Bereich der Gesprächsmedizin erreicht.
- Zudem wurde die Verlängerung der Pilotprojekt-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen um ein Jahr bis zum 31.12.2023 vereinbart. Für dieses Jahr kommt eine doppelte BD-Pauschale in Form eines Zuschlages für jene Fälle zur Anwendung, wo 3 Bereitschaftsdienste in Folge (wie beispielsweise Ostern, Pfingsten) anfallen. Bei 100%iger Besetzung der möglichen Dienste dieser Kategorie könnten weitere € 334.892,-- lukriert werden, dies entspricht 0,09 Prozent der Honorarsumme.
- Vereinbart wurde die Wiederaufnahme von Detailgesprächen zur Qualitätsverbesserung im Bereich der Endoskopien mit Vertretern unseres Referates und der Gesundheitskasse mit Unterstützung des medizinischen Dienstes für die Umsetzung weiterer Qualitätsverbesserungen.
Die tarifwirksamen Erhöhungen kämen sowohl für die Nachzahlung des Jahres 2021 als auch für die bereits abgerechneten Quartale des Jahres 2022 zur Anwendung.
Vorausgesetzt, dass die Zustimmung der erforderlichen Gremien vorliegt, soll die Honorarnachzahlung für das Jahr 2021 am 28. Dezember 2022 erfolgen. Die Abgeltung der Weiterwirkung der Erhöhung für das 1. bis 3. Quartal 2022 ist ebenfalls in Form einer Nachzahlung vorgesehen. Diese soll am 9. Jänner 2023 zur Anweisung gelangen. Die Leistungen des 4. Quartals 2022 sollen bereits unter Berücksichtigung des gegenständlichen Honorarabschlusses berechnet werden. Für die Maßnahmen ab 1. Jänner 2023 erfolgt die entsprechende Nachzahlung nach Fertigstellung der Quartalsabrechnung für das 4. Quartal 2022.
Abschließend wird mitgeteilt, dass mit der ÖGK-NÖ Übereinstimmung darin besteht, die Honorarverhandlungen für die Kalenderjahre ab 2022 raschest möglich Anfang 2023 aufzunehmen und somit in Abänderung zu der in der Vergangenheit gewählten Vorgehensweise auch früher im Jahresablauf ein Ergebnis und weitere Nachzahlungen für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in NÖ zu erreichen.
Die Vertragsärzt:innen werden wie gewohnt in den nächsten Tagen mittels separatem gemeinsamen Rundschreiben über die Details informiert.