- Ärzt:innen deren Ordination ans e-Card-System angebunden ist, können das e-Impfpass-Softwaremodul über ihren Arztsoftwarehersteller beziehen.
- Ärzt:nnen mit Kassenvertrag erhalten für die Anschaffung des Softwaremoduls eine Förderung in Höhe von max. EUR 1.300,--. Diese kann einmalig im Zuge der Kassenabrechnung über die Satzart 79 geltend gemacht werden.
- Wahlärzt:innen ohne e-Card-Anschluss haben die Möglichkeit, ein eigens für den e-Impfpass konfiguriertes Tablet von einem der drei e-Card-Provider zu beziehen. Die entsprechenden Angebote finden Sie auf den Websites.
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