Impfungen können sowohl von niedergelassenen Ärzt:innen oder im Heim angestellten Ärzt:innen durchgeführt als auch unter den berufsrechtlichen Voraussetzungen an Gesundheitspersonal (insbesondere DGKS) delegiert werden, wobei die Aufklärung und Überwachung selbstverständlich ärztliche Tätigkeiten sind. Wird die Impfung durch selbstständige Ärzt:innen verabreicht, kann der Stich als Privatleistung verrechnet werden. Der Empfehlungstarif der Ärztekammer NÖ beläuft sich auf EUR 20,--.