Information zur Kurzarbeit

Zwischen der Kurie der niedergelassenen Ärzte und der Gewerkschaft GPA konnte nunmehr eine entsprechende Sozialpartnervereinbarung getroffen werden.

Fragen und Antworten sowie alle notwendigen Formulare zur Kurzarbeit hier:

Leitfaden zur Beantragung von Kurzarbeit

  1. „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“ unterzeichnen durch die Dienstgeberinnen und Dienstgeber und die betroffenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Die „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“ enthält bereits die Zustimmung des Präsidenten sowie des Kurienobmannes.
    Eine kurze Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist als Anhang beizufügen (Verweis auf Corona und Folgemaßnahmen).
     
  2. Eine Übermittlung der ausgefüllten „Sozialpartnervereinbarung –Einzelvereinbarung“ an die zuständige Gewerkschaft (gpa-djp) via E-Mail (kurzarbeit(at)gpa-djp.at) ist vorzunehmen. Eine Übermittlung der ausgefüllten „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“ an die Niederösterreichische Ärztekammer ist nicht notwendig.
     
  3. Der Dienstgeber füllt das AMS-Antragsformular (Corona) aus. Dieses finden Sie als Download auf der Homepage des AMS

  4. Der Dienstgeber übermittelt das Antragsformular, die kurze Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie die Sozialpartnervereinbarung an die zuständige Landesgeschäftsstelle. Dies kann unter anderem via eAMS sowie E-Mail erfolgen. Die E-Mail-Adresse lautet: ams.niederoesterreich(at)ams.at

FAQ zur Kurzarbeit

  1. Kann ein/e Dienstnehmer/in, die/der sich in mehr als einem Dienstverhältnis befindet, Kurzarbeit auch nur in einem Dienstverhältnis haben?

    Ja, dies ist möglich.
     
  2. Kann ein/e Dienstnehmer/in, die/der sich in Kurzarbeit befindet, ein neues Dienstverhältnis eingehen?

    Ja, dies ist möglich.
     
  3. Ist es möglich, dass sich ein/e Ärztin/Arzt in Bezug auf ihre/seine Tätigkeit als angestellte/r Ärztin/Arzt in einem Krankenhaus in Kurzarbeit befindet, jedoch gleichzeitig selbständig eine Ordination führt bzw. Kolleginnen/Kollegen vertritt?

    Ja, dies ist möglich.
     
  4. Alle Dienstnehmer/innen einer Dienstgeberin/eines Dienstgebers befinden sich in Kurzarbeit. Nachträglich kommt die/der Dienstgeber/in jedoch zu dem Schluss, dass sie/er doch noch eine/n Dienstnehmer/in benötigt. Ist sohin eine Neuanstellung einer Dienstnehmerin/eines Dienstnehmers möglich?

    Ja, dies ist ebenfalls möglich.
     
  5. Kann ein/e Dienstgeber/in mit geringfügig beschäftigten Dienstnehmer/innen Kurzarbeit vereinbaren?

    Nein, dies ist nicht möglich. Diese sind von der Möglichkeit, in Kurzarbeit einbezogen zu werden, ausgenommen.
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