Beantragung der Kurzarbeitsbeihilfe

Das AMS hat am 19.3.2020 eine Richtlinie für die Corona-Kurzarbeitsbeihilfe sowie ein entsprechendes Antragsformular veröffentlicht. Parallel laufen die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Ärztekammern über die für die Antragsstellung ebenfalls erforderliche Sozialpartnervereinbarung. Sobald die Voraussetzungen für die Antragstellung gegeben sind, werden wir Sie umgehend informieren.

Alturlaubsansprüche sowie Zeitguthaben von MitarbeiterInnen sind tunlichst vor oder während des Kurzarbeitszeitraums abzubauen. Sofern Sie daher die Inanspruchnahme der Kurzarbeitsbeihilfe beabsichtigen, sollte bereits jetzt ein Abbau eines bestehenden Urlaubsguthabens bzw. sonstiger Zeitguthaben erwogen werden.

Link: AMS COVID-19-Kurzarbeit

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