Kassenärzt:innen: Meldung von Abwesenheiten

Schließung der Ordination aufgrund von Urlaub oder Fortbildung „möglichst frühzeitig“ melden via Login-Portal

Der NÖ Kassenvertrag sieht vor, dass eine Schließung der Ordination aufgrund von Urlaub oder Fortbildung „möglichst frühzeitig“ zu melden ist. Die Administration der Abwesenheiten wird im Ärzte-Service-Center der Ärztekammer für Niederösterreich durchgeführt.

Ziel dieser Urlaubsregelung ist es, sicherzustellen, dass in jedem Sprengel (Allgemeinmedizin) zu jedem Zeitpunkt ausreichend Ordinationen besetzt sind und es somit gerade in der Urlaubszeit nicht zu einer Überbelastung einzelner Ordinationen kommt. Für Fachärzt:innen gilt, dass in Bezirken mit mehreren Ordinationen des gleichen Sonderfachs zumindest eine geöffnet sein muss.

Jeder Vertragsärztin/jedem Vertragsarzt stehen maximal 42 Tage Urlaub und 14 Tage Fortbildung pro Kalenderjahr zur Verfügung. Grundsätzlich sind die Urlaube innerhalb des Sprengels zwischen den Vertragsärzt:innen kollegial abzustimmen. Bei etwaigen Überschneidungen gilt jedoch das Prinzip „first come, first serve“.

Die Urlaube können im Login-Portal selbst eingetragen werden. Die Freigabe erfolgt nach Überprüfung durch die zuständige Abteilung.

Link: Login-Portal

Kontakt: Tanja Sobotka, Tel. +43 1 53751 275