Die KFA verlängert die befristet ausgesprochenen Maßnahmen bis 31.12.2020, ausgenommen der telefonischen Krankmeldung, die mit 30.9.2020 endet. Darüber hinaus stimmt die KFA den Erhöhungen der Limitierungen analog der BVAEB ebenfalls befristet bis 31.12.2020 zu.
KFA: Limiterhöhung und Verlängerung der Befristungen
KFA: Verlängerung der Befristung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise (pdf) 184 KB
Schreiben vom 24.7.2020