Die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung für KFA-Versicherte kann weiterhin, vorerst bis zum 30. September 2020, genutzt werden. Von dieser Verlängerung der Corona-pandemiebezogenen Maßnahmen ist darüber hinaus auch die Lockerung von Bewilligungspflichten für Arzneimittel umfasst.