Bis dato gibt es für das Jahr 2023 keinen kollektivvertraglichen Abschluss für die nicht-ärztlichen Angestellten in den Ordinationen, da auch die Erhöhungen der ärtzlichen Honorare für 2022 noch nicht bekannt sind. Sollten die Gehälter auf freiwilliger Basis erhöht werden, wird die schriftliche Vereinbarung einer sogenannten „Aufsaugungsklausel“ mit dem:der Mitarbeiter:in empfohlen. Damit werden bereits geleistete Anhebungen auf kollektivvertragliche vereinbarte Anhebungen angerechnet.