Nach mehreren Verhandlungsrunden, die sich - insbesondere aufgrund der Inflationsentwicklung - schwierig gestaltet haben, ist es schließlich zum rückwirkend ab 1. Jänner 2023 geltenden Abschluss, der von der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzten im Wege eines Umlaufbeschlusses beschlossen wurde, gekommen.
Link: Kollektivvertrag