Kollektivvertrag 2023 für nicht-ärztliche Angestellte

Rückwirkend ab 1.1.2023 geltend

Nach mehreren Verhandlungsrunden, die sich - insbesondere aufgrund der Inflationsentwicklung - schwierig gestaltet haben, ist es schließlich zum rückwirkend ab 1. Jänner 2023 geltenden Abschluss, der von der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzten im Wege eines Umlaufbeschlusses beschlossen wurde, gekommen.

Link: Kollektivvertrag

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