Die ÖÄK informiert, dass von Seiten des BMSGPK eine positive Rückmeldung zur unbürokratischen Abwicklung des Kostenersatzes für die Implementierung des e-Impfpasses vorliegt. Wer den Kostenersatz in Höhe von maximal EUR 1.300,-- beantragen kann, wie dieser zu beantragen ist sowie alle weiteren wichtigen Details finden Sie in einem Schreiben der ÖÄK, weiters steht Ihnen auch ein entsprechendes Antragsformular der ÖGK zur Übernahme der Kosten für die Softwareimplementierung des e-Impfpasses für Wahlärztinnen/-ärzte und Wahl-Gruppenpraxen zur Verfügung.