Seit August 2022 können auch Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, krankgeschrieben werden, sofern eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Symptomen vorliegt. Diese Krankschreibung kann ebenfalls auf Basis einer telemedizinischen Begutachtung erfolgen.
Krankschreibung im Zusammenhang mit positiv auf COVID-19 getesteten Personen
ÖGK: COVID-19: AU-Meldung auf Basis einer telemedizinischen Konsultation (pdf) 186 KB
ÖGK Schreiben vom 25. Mai 2022