Krankschreibung im Zusammenhang mit positiv auf COVID-19 getesteten Personen

Diese kann ebenfalls auf Basis einer telemedizinischen Begutachtung erfolgen.

Seit August 2022 können auch Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, krankgeschrieben werden, sofern eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Symptomen vorliegt. Diese Krankschreibung kann ebenfalls auf Basis einer telemedizinischen Begutachtung erfolgen.

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