Am 14.11.2021 wurde die 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kundgemacht. Diese tritt mit 15.11.2021 in Kraft und sieht den bereits angekündigten Lockdown für Ungeimpfte vor:
Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und über keinen 2G-Nachweis verfügen, dürfen den privaten Wohnbereich nur zu bestimmten Zwecken verlassen. Zu diesen Zwecken zählen insbesondere:
- Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen,
- Berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind,
- Deckung notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
Änderungen haben sich auch bei der Definition des 2G-Nachweises ergeben. Als 2G-Nachweis gilt:
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf,
- weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf
- Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, oder
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
Sowohl in Krankenanstalten als auch Ordinationen gilt für Betreiber/Innen und Mitarbeiter/Innen ab 15.11.2021 folgende Verpflichtung:
Es muss entweder
- ein 2G-Nachweis vorgewiesen und ein MNS getragen werden oder
- ein PCR-Testergebnis, dessen Abnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf, vorgewiesen und eine FFP2-Maske getragen werden.
Die Verordnung gilt vorerst bis inklusive 23. November 2021