Maßnahmenpaket für Long-COVID-Patienten

Für einzelne Fachgruppen zusätzliche Verrechnungsmöglichkeiten - befristet von 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023

Im Zusammenhang mit der Abklärung bzw. der Behandlung von Long-COVID-Patient:innen bzw. -Verdachtsfällen wurde zwischen der Ärztekammer und der ÖGK (vorbehaltlich der Beschlussfassung in den Gremien der ÖGK) ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart. Mit diesem Paket gibt es für einzelne Fachgruppen zusätzliche Verrechnungsmöglichkeiten, die von 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 befristet sind:

  • Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie Lungenheilkunde, Innere Medizin und HNO-Krankheiten

Die ÖGK wird einen Fragebogen auflegen, den die Patient:innen ausfüllen und mittels freigemachtem Kuvert an die ÖGK senden können. Für Sie soll es keinen bürokratischen Mehraufwand geben. Die Abklärung von Long-COVID-Verdachtsfällen und die Betreuung von Long-Covid-Patient:innen ist Teil der vertragsärztlichen Tätigkeit. Privathonorare sind daher in diesem Zusammenhang nicht zulässig.

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