Meldung der Ordinationszeiten

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat uns mitgeteilt, dass im Falle einer Kürzung der Ordinationszeiten keine Meldung an sie erfolgen muss. Eine Reduktion der Mindestöffnungszeiten durch Vertragsärztinnen/Vertragsärzte als Reaktion auf ein tatsächlich erheblich reduziertes Patientenaufkommen akzeptiert die ÖGK für die Zeit der Pandemie. Anders ist dies bei verordneten Ordinationsschließungen, die wir an die ÖGK melden müssen. Sowohl Verkürzungen der Öffnungszeiten als auch Ordinationsschließungen daher bitte unbedingt an das Ärzte Service Center der NÖ Ärztekammer per Mail melden an: stf(at)arztnoe.at

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