Unabhängig davon, ob nach einem positiven Antigen-Schnelltest in der Ordination ein nachfolgender PCR-Test gemacht wird oder nicht, ist an die Behörde eine Meldung der Patientin/des Patienten als Verdachtsperson vorzunehmen. Auch wenn anschließend der PCR-Test in der Ordination selbst gemacht wird, muss eine Meldung über den positiven Antigen-Schnelltest erfolgen, denn sobald ein positiver AG-Schnelltest vorliegt, handelt es sich um einen Verdachtsfall und ein Verdachtsfall ist meldepflichtig. Ob der notwendige PCR-Test von der Ärztin/vom Arzt in der Ordination vorgenommen wird und dieser an das Vertragslabor geschickt wird oder ob die PCR über Vermittlung von 1450 in einem Drive-In vorgenommen wird, kann im Rahmen der telefonischen Arzt-Meldung vereinbart werden.
Wichtig ist: Die Behörde bekommt durch die sofortige telefonische Arzt-Meldung an die eigens eingerichtete Rufnummer im Wege von 1450 unverzüglich den Verdachtsfall signalisiert und gewinnt dadurch 1-2 Tage Vorsprung hinsichtlich Absonderung des Verdachtsfalls, Contact Tracing und Absonderung der Hochrisiko-Kontaktpersonen (KP I), zumal ein positiver Antigen-Schnelltest bei einem symptomatischen Patienten ohnehin in 99% der Fälle von der PCR positiv bestätigt wird.
Ein Zuwarten, bis das Ergebnis des PCR-Testes aus dem Labor via EMS bei der Behörde einlangt, würde diesen epidemiologisch wichtigen Zeitvorsprung wieder zunichtemachen.
Meldungen sollen am besten telefonisch über über eine eigens eingerichtete Rufnummer, die über die eline verschickt wurde und ausschließlich von Ärzten/Ärztinnen bzw. dem Ordinationspersonal zur Kontaktaufnahme durch die Einzelordination/Gruppenpraxis verwendet werden darf.
Diese können aber auch über eine Eingabemaske auf der Website von Notruf NÖ erfolgen.
Weshalb muss bei der Meldung über das Online-Formular eine Telefonnummer angegeben werden?
Zur Beantwortung dieser Frage, die uns in den letzten Tagen häufig gestellt wurde, dürfen wir Ihnen folgende Informationen weitergeben: Da die Online-Meldung über eine öffentliche Webseite erfolgt, muss mittels Sicherheitsmaßnahmen der Missbrauch durch unberechtigte Einzelpersonen, aber auch durch gezielte Angriffe automatischer Bot-Systeme unterbunden werden. Dies wird durch sogenannte Token sichergestellt, die an die Handynummer übermittelt werden (vergleichbar mit einem Einmalpasswort). Die genaue Mobiltelefonnummer ist dabei unerheblich, es muss sich ausschließlich um eine funktionierende, österreichische Handy-SIM-Karte handeln. Es werden im Hintergrund keine Telefonnummern verknüpft oder einer Person zugeordnet. Diese werden ausschließlich für die Erzeugung und Versendung des Token verwendet.