Die letztmals 1994 angepassten Tarife werden mit 75,06 Prozent valorisiert und die beiden Ultraschalltarife werden auf den bestehenden höchsten Ultraschalltarif innerhalb der ÖGK um 46,7 Prozent erhöht. Gespräche über eine erneute allfällige Anpassung der Honorare sind im vierten Quartal 2024 zu führen.
Zudem werden folgende Leistungen zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes in das Untersuchungsprogramm aufgenommen, bestehende Leistungen adaptiert und allenfalls darüber hinaus gehende Leistungen integriert: Psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft, zweite freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt, zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, Möglichkeit eines zusätzlichen Ultraschalls und ergänzende Laboruntersuchungen entsprechend der fachlichen Empfehlungen. Die konkrete Abwicklung wird derzeit auf Ebene der Österreichischen Ärztekammer mit allen Trägern besprochen. Sobald die Details bekannt sind, wird von uns gesondert informiert.