Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Die Ausnahmereglungen für die Fristen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind bereits mit Ende Mai 2021 ausgelaufen.

Von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird eine Kulanzfrist bis Ende Juli 2021 eingeräumt, sodass versäumte Untersuchungen bis 31.7.2021 nachgeholt und abgerechnet werden können, sofern die Untersuchungen für Mütter und/oder Kinder medizinisch sinnvoll sind.

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