Von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird eine Kulanzfrist bis Ende Juli 2021 eingeräumt, sodass versäumte Untersuchungen bis 31.7.2021 nachgeholt und abgerechnet werden können, sofern die Untersuchungen für Mütter und/oder Kinder medizinisch sinnvoll sind.