Nachweis für eine Infizierung mit SARS-CoV-2

Da wir öfters mit der Frage konfrontiert werden, was konkret als Nachweis für eine überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 gilt, weisen wir auf die FAQ des Gesundheitsministeriums vom 7.2.2021 hin. Dort ist Folgendes festgehalten:

"Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit SARS-CoV-2 infiziert waren und mittlerweile genesen sind (sie müssen aber dennoch - z.B. beim Frisör - eine FFP2-Maske tragen). Nachgewiesen werden kann dies etwa durch ein ärztliches Attest oder ein positives PCR-Testergebnis aus dem entsprechenden Zeitraum. Alternativ kann auch ein positiver Test auf neutralisierende Antikörper (gültig sechs Monate ab Testzeitpunkt) vorleget werden.

Antikörper-Schnelltests oder ELISA-Tests sind nicht ausreichend, da diese nur Auskunft darüber geben, ob eine positiv getestete Person schon einmal infiziert war. Neutralisierende Antikörper können nur durch spezielle Tests, sogenannte Neutralisationstests, nachgewiesen werden. Die Durchführung von Neutralisationstests muss in speziellen Laboren erfolgen, da mit einem infektionsfähigen Virus gearbeitet wird. Dafür werden aufwendige Laborauswertungen und -geräte benötigt, die entsprechende Kosten mit sich bringen. Bei Antikörpernachweisen handelt es sich um ein sehr komplexes Themenfeld, wobei die Beurteilung von Laborergebnissen durch entsprechendes medizinisches Fachpersonal erfolgen muss."

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