Durchführung der Totenbeschau
a) von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr: EUR 120,--
b) an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag jeweils von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages: EUR 180,--
c) an Samstagen und Sonntagen jeweils von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Feiertagen jeweils von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des nächsten Werktages: EUR 230,--
Für die Höhe des Vergütungstarifs ist jener Zeitraum maßgebend, in welchem die Totenbeschau endet.