Neuerungen COVID-Maßnahmenverordnung

Am Abend des 22.10.2020 wurde eine Änderung der COVID-19-Maßnahmenverordnung kundgemacht. Für ärztliche Ordinationen ergeben sich daraus nur wenige Änderungen. Insbesondere die angekündigte Beschränkung auf sechs Personen gilt nicht für Ordinationen.

Weiterhin gilt, dass auch in Ordinationen zwischen Personen (die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist. Eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung ist sowohl von Besucherinnen/Besuchern der Ordination, dem Personal und der Ärztin/dem Arzt zu tragen, "sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet".

Gesichtsvisiere gelten ab 7. November 2020 nicht mehr als solche "den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtungen".

Weiters wird in der Verordnung Folgendes festgehalten: "Darüber hinaus hat der Betreiber bzw. Dienstleistungserbringer unter Bedachtnahme auf die konkreten Verhältnisse durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist."

Diese Änderungen sind mit Sonntag, 25.10.2020, 0 Uhr in Kraft getreten.

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