Für den Regionalbereich NÖ haben im Herbst Honorarverhandlungen mit der ÖGK stattgefunden. Neben tarifwirksamen Erhöhungen für das Verhandlungsjahr 2020 wurden zusätzlich finanzielle Verbesserungen für die Fachgruppen verhandelt, welche im Bundesländervergleich einen Aufholbedarf zeigen.
Die Eckpunkte lassen sich wie folgt darstellen:
- Eine Erhöhung der Honororsumme für 2020 um 4 Prozentpunkte
- davon stehen € 12 Mio oder 3,13 Prozent für tarifwirksame Erhöhungen
- und weitere € 3,3 Mio oder 0,87 Prozent einmalig zur Verfügung.
- Limiterhöhungen für die Fachgruppen Dermatologie, HNO, Lungenheilkunde und Urologie führen zu einer überdurchschnittlichen Erhöhung.
- Es kommt zur Schaffung eines Innovationstopfes (ua für Anschubfinanzierungen für Niederlassungen), Details werden derzeit klären.
- Tarifwirksame Vorleistungen für 2020 wie etwa Leistungen für Wundversorgung / Wundtoilette, Zuschlag für Besuche in Pflegeheimen und Qualitätszuschlag für Polypektomie sind auf Basis der Nö Wertsicherungsvereinbarung anzurechnen.
- Der Verbraucherpreisindex des Verhandlungsjahres 2020 liegt bei 1,4 Prozent.
- Die Beitragseinnahmen der ÖGK sind im Verhandlungsjahr um 2,4 Prozent gestiegen.
Konkret stellt sich das Ergebnis mit Beträgen wir folgt dar:
Ausgangsbasis (Gesamthonorarsumme inkl Labor): | 383,8 Mio |
4% stehen zur Verfügung: | 15,3 Mio |
3,13 % tarifwirksam vereinbart: | 12,0 Mio |
davon 1,34% für 2020 ab 1.1.2020 umgesetzt worden: | 5,1 Mio |
davon 1,48% für 2020 für alle Fächer tarifwirksam noch nachzuzahlen | 5,7 MIo |
davon 0,31% für Aufwertung Derma, URO, HNO und Lunge | 1,2 Mio |
Einmalig für 2020 zusätzlich 0,87%: | 3,3 Mio |
davon für alle Fächer als einmalige Nachzahlung 0,57 % | 2,1 Mio |
davon für Innovationstopf (noch zu vereinbarende Projekte) 0,3% | 1,1 Mio |
Covid-bedingte Zahlungen aufgrund von insbesondere Beihilfen aus dem Titel der Kurzarbeit sind zusätzlich erfolgt, ebenso wie covid-bedingte Honorare für Risikoatteste, Covid-Testungen sowie Covid-Impfungen, die nicht Inhalt der verhandlungsrelevanten Honorarbestandteile sind.
Für strukturelle Maßnahmen im Ausmaß von 0,31% der Ausgangshonorarsumme wird ein Betrag in Höhe von 1,19 Mio verwendet. Diese Maßnahmen sind dem Kalenderjahr 2020 zuzuordnen:
- Für die Fachgruppe HNO wird das Limit für Endoskopien der Nase und des Larynx auf 60% der Fälle angehoben.
- Für die Fachgruppe Lungenheilkunde wird das Limit der Spirographie für eine zweimalige Verrechenbarkeit pro Quartal von 5% auf 15% der Fälle angehoben.
- Für die Fachgruppe Urologie soll das Limit der Position 572 urologischer Ultraschall in der Form erhöht werden, dass die Zahl der verrechneten Felder in 65% der Fälle (statt bisher 55%) möglich wird.
- Für die Fachgruppe Dermatologie wird die Verrechnung des ärztlichen Gesprächs (Position 19) auf 25 % der Fällen angehoben. Zudem wird die Grundvergütung um € 2,-- erhöht, um dieser Fachgruppe eine rasche Aufwertung zukommen lassen zu können, zumal bereits 8 Planstellen in diesem Sonderfach vakant sind.
Diese Maßnahmen für die genannten vier Fachgruppen sind dem Kalenderjahr 2020 zuzuordnen, sodass zunächst eine Nachzahlung (für 2020) erfolgt und in Folge die neuen Limitregelungen bei den Honorarabrechnungen ab 2021 direkt zur Anwendung gelangen.
Für 2020 steht daher insgesamt ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von € 9.071.614,73 zur Verfügung, das sind 2,36% des Honorarvolumens bezogen auf die Honorarsumme ohne Labor.
Beginnend mit 1.1.2022 werden weitere tarifwirksame Verbesserungen vereinbart:
- Um der evidenzbasierten Thrombose-Diagnostik im niedergelassenen Bereich Rechnung zu tragen, wird die Position 627 Pulsatorische Blutflussmessung um die Farbduplexsonograpie erweitert und lautet zukünftig: „Pulsatorische Blutflussmessung mit graphischer Darstellung der Venen und Arterien. Rheographie, Plethysmographie bzw. Farbduplexsonographie der Extremitätenvenen bei Vorliegen eines klinischen Hinweises auf deine akute Thrombose der tiefen Beinvenen“.
- Für die Basisversorgung wird die Laborbestimmung „quantitative D-Dimere Bestimmung (ausschließlich Akutlabor)“ in 2 % der Fälle ab 1.1.2022 für Allgemeinmediziner sowie die Fachgruppen Innere Medizin, Dermatologie und Lungenkrankheiten neu eingeführt mit € 13,70 festgelegt werden. Dafür werden 60 Laborpunkte angesetzt.
- Im Bereich Opioid-Substitutionstherapie ist aufgrund der Erfahrungen eine Anhebung der Häufigkeit der Verrechnung der Position 669 „Weiterbehandlung Substitution“ (aktueller Tarif € 28,32) von 5 x pro Fall und Quartal zukünftig auf 7 x pro Fall und Quartal besprochen worden. Mit dieser Maßnahme wird eine Verbesserung sowohl im Bereich der substituierenden Vertrags- als auch WahlärztInnen geschaffen.
- Das Pilotprojekt „Erweiterte Stellvertretung/Anstellung“ Projektes wird bis Ende März 2022 evaluiert, ansonsten folgt eine automatische Verlängerung bis zum 30. Juni 2023.
- Die Grundpauschale für Primärversorgungseinheiten wird valorisiert.
- Eine Projektvereinbarung betreffend Telemedizin mit dem Tool Visit-e analog zu anderen Bundesländern für eine freiwillige Teilnahme wird abgeschlossen werden.
Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat diesem Gesamtpaket ihre Zustimmung erteilt. Das Ergebnis bedarf noch der formalen Beschlussfassung im Verwaltungsrat der ÖGK im Dezember.
Vorbehaltlich der genannten Beschlussfassung wird die Anweisung für die Nachzahlung für das Jahr 2020 für den 30.12.2021 vorbereitet und die Aufrollung für die bereits abgerechneten Quartals 2021 am 7.1.2022 erfolgen.