Mittels Rundschreiben wurde von der Österreichischen Gesundheitskasse-NÖ und der Kurie der niedergelassenen Ärzte bereits darüber informiert, dass - in Fällen, in denen sich das Quartalshonorar bei der ÖGK infolge der Corona-Pandemie reduziert hat, - die Abrechnungen des 2. und 3. Quartals auf 80 Prozent des Honorars des im entsprechende Vergleichsquartals des Vorjahres aufgestockt werden.
- Die übliche Überweisung des Resthonorars für das 2. Quartal erfolgt spätestens bis Ende des Monats, also bis 30.9.2020.
- Die Anweisung des sich ergebenden Aufstockungsbetrages für das 2. Quartal muss mittels separater Honorarnote erfolgen und wird am 7.10.2020 veranlasst.