ÖGK: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Krankenkassen Anfang November vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) angewiesen, keine Kürzungen beim Kinderbetreuungsgeld vorzunehmen, wenn die Durchführung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen für die Eltern aufgrund der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus innerhalb der entsprechenden Fristen nicht möglich bzw. zumutbar ist. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe bleibt bestehen. Die Untersuchungen sind nach Wegfall der besonderen Umstände umgehend durchzuführen. Die ÖGK teilt mit, dass sie bis auf Widerruf für solche, außerhalb der Fristen durchgeführte, Untersuchungen eine Nachverrechnung akzeptiert und die nachgeholten Untersuchungen so zu vergüten wird, wie wenn sie während der Frist durchgeführt worden wären.

COVID-19: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (pdf) 179 KB
ÖGK Schreiben vom 24.11.2020
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