Ab 1. Jänner 2022 gibt es österreichweit einheitliche Rahmenbedingungen für Logopädie und Physiotherapie mit den freiberuflichen Logopädinnen und Logopäden sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten. Es können dabei maximal zehn Behandlungen pro Zuweisung verordnet werden. Covid-bedingt ist aktuell eine Bewilligungspflicht nicht vorgesehen. Die Liste der Logopädinnen/Logopäden sowie Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten mit Kassenvertrag wird demnächst auf der Website der ÖGK veröffentlicht.
Link: ÖGK