Opioid-Substitutionsbehandlung und COVID-19

Substitutions-Dauerverschreibung mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" wurde bis 30. Juni 2023 verlängert

Die im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes geschaffene Möglichkeit, bei Patient:innen, bei denen keine Hinweise auf eine Mehrfachbehandlung vorliegen, eine Substitutions-Dauerverschreibung mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auszustellen, wurde bis 30. Juni 2023 verlängert. Eine Ablichtung der Substitutions-Dauerverschreibung ist innerhalb von drei Werktagen dem:der nach dem Wohnsitz des:der Patient:in zuständigen Amtsärzt:in zu übersenden. Ist eine Vidierung durch den:die Amtsärzt:in erforderlich, soll das bewährte Prozedere bis zur Umsetzung eines elektronischen Prozesses in diesem Bereich weitergeführt werden.Eine E-Mail-/Faxübermittlung von Substitutionsrezepten soll aufgrund der Ausnahmebestimmung im Gesundheitstelematikgesetz 2012 weiterhin möglich sein.

Suchtgiftverschreibung/Schmerzbehandlung: Die SV sieht für die Verschreibung von suchtgifthaltigen Arzneimitteln besondere Formerfordernisse vor. Suchtgiftverschreibungen in der Schmerztherapie können via e-Rezept elektronisch erstellt und ausgedruckt werden. Nach Aufbringen der Suchtgiftvignette und Unterfertigung durch den:die verschreibende:n Ärzt:in kann das Rezept in der Apotheke eingelöst werden.

Opioid-Substitutionsbehandlung (OST) und COVID-19 (pdf) 543 KB
Verlängerung der Geltung der „COVID-19-Sonderbestimmungen“ im Suchtmittelgesetz (SMG) und in der Suchtgiftverordnung (SV); Informationen zum Thema „Suchtgiftverschreibung und e-Rezept“
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