Mehr dazu finden Sie auf der Website BASG: Nebenwirkungen.
Weiters besteht bei Todesfällen mit einem zeitlichen Zusammenhang zu einer COVID-19-Schutzimpfung die Möglichkeit, beim Amtsarzt eine sanitätspolizeiliche Obduktion zu veranlassen. Dabei wird der zeitliche Zusammenhang mit zehn Tagen definiert.