Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Finanzen informieren über zwei digitale Lösungen:
- Plattform für Gesundheitsdiensteanbieter: Über die GDA-Plattform können u.a. Ärzt:innen auf eHealth Applikationen, wie z.B. das "Sterbeverfügungsregister", zugreifen. Für die Anmeldung auf der Plattform benötigt man derzeit eine Handysignatur oder Bürgerkarte. Mit 1. Juni 2023 wird auf Anmeldung mittels ID- Austria umgestellt.
- Die ID Austria ersetzt die Handy-Signatur künftig vollständig als elektronischer Identitätsnachweis gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten. Die Umstellung erfolgt stufenweise und wird voraussichtlich mit Sommer 2023 abgeschlossen sein. Wie Sie zu Ihrer ID Austria kommen erfahren Sie auf ID Austria.