Im Zuge der Evaluierung der ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen wird u.a. die Einhaltung der Hygieneverordnung bestätigt. Dazu gehört auch die Vorlage von Hygieneplänen sowie Reinigungs- und Desinfektionsplänen. Um die Sicherheit bei der Abnahme von Untersuchungsmaterial für PCR- oder Antikörpertestungen bei asymptomatischen Patientinnen/Patienten zu erhöhen, empfehlen wir, Ergänzungen in den Hygiene- und Desinfektionsplänen Ihrer Ordination oder Gruppenpraxis anzubringen. U.a. sollen die genannten Testungen zeitlich getrennt vom normalen Ordinationsbetrieb erfolgen. Weitere Empfehlungen umfassen Schutzausrüstung, Oberflächendesinfektion und Dokumentation.