Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat das Dokument "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" aktualisiert. Personen, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontakt von einer Infektion mit der Omikron Variante genesen sind, sind demnach nicht als Kategorie I-Kontaktpersonen zu klassifizieren.