Sonderrichtlinie Lehrpraxisförderung

Die neue Sonderrichtlinie zur verpflichtenden Lehrpraxis Allgemeinmedizin wurde vom Bund ohne Abstimmung mit der ÖÄK erlassen.

Damit wird die Förderung durch Bund, Länder und Dachverband der Sozialversicherungen schrittweise reduziert und der Gehaltsanteil, den die Lehr(gruppen)praxen übernehmen müssen, wird entsprechend erhöht. Für das Jahr 2025 beträgt der Gehaltsanteil der Lehr(gruppen)praxen 25 Prozent, 2026 30 und 2027 sowie 2028 35 Prozent.