Eine Änderungen durch das 2. Covid-Gesetzespaket im Frühjahr 2020 eröffnet der substituierenden Ärztin bzw. dem substituierenden Arzt die Möglichkeit, bei Patientinnen und Patienten, bei denen keine Anzeichen für eine Mehrfachbehandlung vorliegen, eine Dauerverschreibung mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auszustellen. Dieser Vermerk samt Unterschrift und Stampiglie der/des substituierenden Ärztin/Arztes ersetzt die Vidierung durch den Amtsarzt bzw. die Amtsärztin. Diese Regelung wird über den 31.12.2021 hinaus bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Substitution: Dauerverschreibungen verlängert
ÖÄK: Kundmachung der Änderung des Suchtmittelgesetzes, des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes (pdf) 272 KB
ÖÄK Schreiben vom 29.6.2021