Substitution und Dauerverschreibungen

Für Substitutionsdauerverschreibungen von Suchtgift gibt es folgende Neuerungen:

Die Änderungen durch das 2. Covid-Gesetzespaket eröffnet der substituierenden Ärztin bzw. dem substituierenden Arzt nun die Möglichkeit, bei Patientinnen und Patienten, bei denen keine Anzeichen für eine Mehrfachbehandlung vorliegen, eine Dauerverschreibung mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auszustellen. Dieser Vermerk wird insbesondere dann angebracht sein, wenn die substituierende Ärztin den Patienten bereits kennt, da dieser sich bei der substituierenden Ärztin in Behandlung befindet. Unberührt bleibt die Verpflichtung, den Beginn und das Ende einer Substitutionsbehandlung unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde zu melden. Um zu verhindern, dass Patienten den Vermerk selbsttätig anbringen, hat die substituierende Ärztin diesen zu unterfertigen und mit ihrer Stampiglie zu versehen. Der Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" samt Unterschrift und Stampiglie des substituierenden Arztes ersetzt die Vidierung durch den Amtsarzt.

 

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