Das Aussetzen der Vidierung bei Substitutionsdauerverschreibungen durch die Gesundheitsbehörden läuft am 30. Juni 2022 aus. Aus heutiger Sicht ist geplant, dass diese Corona-Sonderregelung ein weiteres Mal bis 30. Juni 2023 verlängert werden soll. Die behandelnden Ärzt:innen könnten damit die Dauerverschreibung für Ersatzmedikamente für Drogenkranke mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" versehen. Dadurch wäre keine Beglaubigung durch Amtsärzt:innen mehr notwendig. Da der Bundesrat erst in der letzten Juniwoche tagt, wird die offizielle Information darüber sehr kurzfristig erfolgen.