Umlagenbefreiung Q4/2020: Umsetzung bei "Zahlscheinzahlern"

Für alle Ärztinnen und Ärzte wurden die Kammerumlagen für das vierte Quartal 2020 zu 100 Prozent ermäßigt.

Gemäß Vollversammlungsbeschluss der NÖ Ärztekammer wurden für alle Ärztinnen und Ärzte die Kammerumlagen für das vierte Quartal 2020 zu 100 Prozent ermäßigt. Deshalb erhalten Ärztinnen und Ärzte, die ihre Beiträge mittels Zahlschein begleichen, in den Monaten Oktober bis Dezember 2020 ausschließlich den Zahlschein für die Wohlfahrtsfondsbeiträge. Der Zahlschein für die Kammerumlagen entfällt für diese Monate. Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank laufen haben, ersuchen wir Sie, diesen für den Betrag der Kammerumlagen für die Monate 10-12/2020 auszusetzen.

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