Umsatzsteuerliche Behandlung von COVID-19-Testungen

Das Referat für Steuerangelegenheiten der ÖÄK hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) um Stellungnahme bezüglich der steuerlichen Behandlung von COVID-19-Testungen ersucht. Laut dieser ist ein PCR- bzw. Antikörpertest zur Diagnose einer COVID-19 Erkrankung vom Begriff der Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, welcher u.a. Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung sowie zur Diagnose von Krankheiten erbracht werden, umfasst und somit gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass mit 20. November 2020 ein Initiativantrag zur befristeten Einführung einer optionalen, echten Umsatzsteuerbefreiung in § 28 Abs. 53 Z 3 UStG für In-vitro-Diagnostika sowie für eng mit der Diagnostik zusammenhängende Leistungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Nationalrat eingebracht wurde.

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