Unterbringungs- und IPR-Gesetz: Novelle 2022

Änderung des Unterbringungsgesetzes, des Sicherheitspolizeigesetzes, des Außerstreitgesetzes und der Notariatsordnung.

Mit der Novelle werden das Unterbringungsgesetz neu gegliedert sowie Rechtsgrundlagen für eine verbesserte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den verschiedenen Stellen, die mit psychisch kranken Personen mit Selbst- und Fremdgefährdungspotenzial zu tun haben, geschaffen. Zudem wurden besondere Bestimmungen für die Unterbringung Minderjähriger eingefügt. Eine weitere Neuerung stellt die Ermächtigung der Landeshauptleute dar, zur Einweisung berechtigte Ärzt:innen vorzusehen (,,Ärztepool"). Diese sind neben Polizeiärzt:innen und im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Ärzt:innen ermächtigt, das Vorliegen der Voraussetzung einer Unterbringung festzustellen. Die Änderungen der genannten Gesetze treten mit 1. Juli 2023 in Kraft.

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