Verdienstentgang aufgrund von Ordinationsschließung wegen Absonderung

Die Epidemiegesetz-Berechnungs-Verordnung (BGBl II 329/2020) regelt die Vorgaben zur Berechnung der Höhe der Vergütung des Verdienstentgangs für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen nach dem Epidemiegesetz 1950. Wurde Ihre Ordination wegen einer behördlichen Absonderung im Zusammenhang mit COVID-19 geschlossen, muss der Bezirksverwaltungsbehörde (BH bzw. Magistrat) der Verdienstentgang nach den Vorgaben dieser Verordnung nachgewiesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Berechnung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen ist. Bei der Vorlage von Prognosedaten ist die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Planung zu bestätigen. Das BMSGPK hat zum entsprechenden Erlass ein Schreiben verfasst und ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt, wie auch ein Beispiel zum Berechnungsformular.

 

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