Bezüglich "Entschädigungen für den Verdienstentgang im Falle einer Absonderung" teilt die ÖÄK mit, dass sich nach Angaben des Ministerium die Antragsfrist für die Dauer der SARS-CoV-2 Pandemie von sechs Wochen auf drei Monate vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen verlängert hat.