Verdienstentgang im Falle einer Absonderung

Bezüglich "Entschädigungen für den Verdienstentgang im Falle einer Absonderung" teilt die ÖÄK mit, dass sich nach Angaben des Ministerium die Antragsfrist für die Dauer der SARS-CoV-2 Pandemie von sechs Wochen auf drei Monate vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen verlängert hat.

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