Ordinationen, die aufgrund eines Absonderungs- oder Verkehrsbeschränkungsbescheides schließen mussten, haben Anspruch auf Erstattung des Verdienstentgangs. Dazu müssen Sie Ihre Ansprüche binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich diese Maßnahmen getroffen wurden, geltend machen. Ein einheitliches Antragsformular wird von den Behörden bis dato (noch immer) nicht zur Verfügung gestellt. Sie können den Verdienstentgang jedoch formlos beantragen.
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Bezeichnung als „Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges gem. § 32 Epidemiegesetz“ und Angabe der Geschäftszahl des Bescheides
- Name des/der betroffenen Ordinationsinhabers/-inhaberin
- Unterlagen zur Höhe des Verdienstentganges
- Kontoverbindung des Unternehmens
- Bescheid als Beilage