Im Rahmen der aktuellen Ärztegesetz-Novelle 2022, die im Nationalrat bereits beschlossen wurde, entfällt im Zuge der Kundmachung (voraussichtlich Februar/März 2023) die Fristaussetzung im ärztlichen Bildungsbereich in Zusammenhang mit Pandemien.
Mit dem BMSGPK und der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH hat die ÖÄK folgenden Umgang bzgl. der DFP-Diplome auf Grund der COVID-19-Pandemie vereinbart:
- Alle DFP-Diplome und befristeten notärztlichen Diplome (Notarzt und Leitender Notarzt), die zum Zeitpunkt des offiziellen Beginns der COVID-19-Pandemie am 12. März 2020 gültig waren und/oder bis zur Kundmachung der Ärztegesetz-Novelle 2022 gültig sein werden, werden einmalig um die Zeit der COVID-19-Pandemie verlängert.
- Konkret handelt es sich bei der Verlängerung um den Zeitraum von 12. März 2020 bis zum Tag der Kundmachung der Ärztegesetz-Novelle 2022, die voraussichtlich Mitte Februar erfolgen wird.
- Steht der Verlängerungszeitraum fest, werden betroffene DFP- sowie befristete notärztliche Diplome, ausgehend vom regulären Gültigkeitsende, automatisiert um diesen Zeitraum auf dem Online-Fortbildungskonto und in der Ärzteliste der ÖÄK verlängert.