- COVID-19-Zweckzuschuss des Bundes aus Mitteln des COVID-19-KrisenbewäItigungsfonds an die Länder. Verlängerung u.a. für Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 oder für den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit nach den Bestimmungen des Epidemiegesetz 1950 durchzuführenden Testungen. Für die Schutzausrüstung wird der Zweckzuschuss nicht verlängert.
- GesundheitsteIematikgesetz 2012: Verlängerung der Ausnahmebestimmung, Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit Suchtgiftrezepten per Mail übermitteln zu können. Wodurch eine Übergangslösung bis zur vollständigen Umstellung auf einen (ausschließlich) elektronischen Prozess im Bereich der Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel ermöglicht werden soll.
- Zugriffsmöglichkeit für Apotheken auf die e-Medikation für die Ausfolgung von Medikamenten durch bloße Eingabe der Sozialversicherungsnummer
Die Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel (außerhalb und im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung) erfolgt bis zum 1. Juli 2023 wie bisher. Ab dem 1. Juli 2023 ist die Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel außerhalb der Opioid-Substitutionsbehandlung auch über den digitalen e-Rezept Prozess möglich. Die (digitale) Kennzeichnung als Suchtgiftverschreibung ersetzt die KennzeichnungspfIicht mittels Suchgift-Vignette. Für die Verschreibung von Suchtgiftrezepten im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung nach dem 30. Juni 2023 werden gesonderte Veranlassungen getroffen.
Verlängerung diverser Regelungen
ÖÄK Schreiben vom 30.12.2022 (pdf)
243 KB
Kundmachung Änderung des ASVG, GSVG, BSVG, B-KUVG, COVID-19-Zweckzuschussgesetzes, GTelG 2012
ÖÄK Schreiben vom 30.12.2022 (pdf)
384 KB
Verschreibung von Suchtgiften bzw. suchtgifthaltigen Arzneimitteln und Suchtgift-Dauerverschreibungen
Informationsschreiben BMSGPK vom 20.12.2022 (pdf)
333 KB
Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel; „Übermittlung von Suchtgiftverschreibungen per E-Mail“ sowie „Suchtgiftverschreibungen und e-Rezept“