Verlängerung Gültigkeit DFP-Diplome

Aufgrund der aktuell herrschenden Corona-Pandemie ist es nicht mehr möglich, Veranstaltungen zu absolvieren, was auch eine unmittelbare Auswirkung auf die Erneuerung des auf fünf Jahre befristeten DFP-Diploms hat. Gemäß dem 2. COVID-19-Gesetzespaket  vom 20.3.2020 werden daher die Fristen des DFP-Diploms – und damit auch der Ablauf der Gültigkeit eines DFP-Diploms – ausgesetzt.

Konkret bedeutet das, dass sich dieGültigkeit von DFP-Diplomen mit einem Gültigkeitsende ab 12.3.2020 um die tatsächliche Dauer der COVID-19-Pandemie, die derzeit noch nicht absehbar ist, verlängert.

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