Verordnung von Paxlovid durch niedergelassene Ärzte

Medikament Paxlovid ab sofort auch im niedergelassenen Bereich verfügbar

Das COVID-19-Medikament Paxlovid für infizierte Risikopersonen steht nun auch über Hausärztinnen und -ärzte zur Verfügung. Nach der Verschreibung erfolgt die Ausgabe in öffentlichen Apotheken. Ob eine Therapie mit diesem oder einem anderen Corona-Medikamenten notwendig ist, wird vom behandelnden Arzt/der behandlenden Ärztin entschieden. Die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) hat mit der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften Empfehlungen für die Therapie mit Paxlovid herausgegeben. Neben Paxlovid sind in Österreich derzeit noch folgende COVID-Medikamente vorrätig und abrufbar: Regkirona, Xevudy, Lagevrio und Evusheld.

Corona-Erkrankte erhalten ab 1.4.2022 mit ihrem Absonderungsbescheid ein Informationsschreiben, in dem sie darauf hingewiesen werden, dass sie sich bei bestehender Risikoerkrankung bezüglich einer COVID-Therapie an ihre Ärztin/ihren Arzt wenden können. Mehr dazu finden Sie in einem Schreiben der NÖ Landessanitätsdirektion.
 

Blatt 2 - Risikoabschätzung (pdf) 279 KB
Als Entscheidungshilfe für die Verordnung antiviraler Substanzen in der Allgemeinpraxis - Stand 3.3.2022
Infoblatt COVID-Therapie (pdf) 75 KB
Orale virusstatische Therapie (Paxlovid) und
AK Infusionstherapie (Xevudi)
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