Warnung vor Gefälligkeitsgutachten

Bei der Einstufung von Risikopatienten, bei der Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten oder Arbeitsunfähigkeitsmeldungen handelt es sich um Gutachten nach dem Ärztegesetz. Die Ausstellung eines Gefälligkeitsgutachtens hat für den Arzt bzw. die Ärztin schwerwiegende berufs-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. So bringt die Einstufung als Risikopatient/in nicht nur einen möglicherweise früheren Impftermin für den Patienten, sondern hat auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, die zu Kosten bzw. Nachteilen für den Arbeitgeber führen können. Wird das Gutachten erfolgreich beeinsprucht, kann dies Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

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