Ende der Faxübermittlung von Gesundheitsdaten mit 1. Jänner 2025

Seit 1. Jänner 2025 dürfen Gesundheitsdaten ausnahmslos nicht mehr per Fax übermittelt werden.

Mit dem Wegfall der sogenannten Faxausnahme für die Übermittlung von Gesundheitsdaten ist dieser Kommunikationsweg nicht mehr datenschutzkonform. Wie berichtet empfiehlt die Bundeskurie der Niedergelassenen Ärzte, als Faxersatz für die intersektorale Kommunikation primär die bewährten und im Gesundheitsbereich etablierten gerichteten Befund-Übermittlungssysteme wie DaMe, Medical Net oder GNV zu verwenden, bis eine alternative öffentliche Lösung vorhanden ist. Wir stellen Ihnen in diesem Zusammenhang ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie die von Ihnen verwendeten gesetzeskonformen Übermittlungsmöglichkeiten jenen Gesundheitsdienstanbietern mitteilen können, mit denen Sie in Kontakt stehen. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass diese Partner dadurch bei der Wahl der Kommunikationsart dazu motiviert werden sollen, Systeme zu verwenden, die eine sichere Datenübermittlung im Rahmen gerichteter Befund-Übermittlungssysteme ermöglichen.