WFF/Kammerumlage: Einhebung geringer Außenstände bei Lohnabrechnung 11/2023 für angestellte Ärzt:innen bei der LGA

Geringfügigkeitsgrenzen von EUR 10,-- bei Ärztekammerumlagen und EUR 100,-- bei Wohlfahrtsfondsbeiträgen

Unser Mahnwesen beinhaltet Geringfügigkeitsgrenzen von EUR 10,-- bei Ärztekammerumlagen und EUR 100,-- bei Wohlfahrtsfondsbeiträgen. Bleibt ein Betrag unter diesen Grenzen offen, wird dieser nicht über das laufende Mahnwesen eingehoben. Um diese geringen, offenen Umlagen und Beiträge ohne Mehraufwand für die Ärzt:innen einzuheben, wurden sämtliche Beitragskonten von Ärzt:innen die bei der Landesgesundheitsagentur NÖ angestellt sind, dahingehend überprüft. Es wurde festgestellt, dass 670 Konten offene Vorschreibungen aufweisen, die unter den Mahngrenzen liegen. Für die Einforderung erhöhen wir die Vorschreibung 11/2023 einmalig um den spezifischen Außenstand. Sollten Ihre Abzüge im Beitragsmonat 11/2023 geringfügig höher als in den vergangenen zehn Monaten sein, gehören Sie zu der betroffenen Gruppe mit Außenstand.

Link: Mehr dazu im Consilium 11/23