Wichtige Neuerungen zu COVID-19

Die ÖGK informiert über aktuelle Neuerungen bezüglich COVID-19 zu folgenden Punkten:

  • Verrechenbarkeit COVID-19-Risiko-Atteste: Seit 1. August 2022 und bis 31. Oktober 2022 können sowohl neue COVID-19-Risiko-Atteste (Pos. COVRA, Tarif EUR 50,--) als auch COVID-19-Risiko-Folgeatteste (Pos. COVRF, Tarif EUR 20,--) ausgestellt und mit der ÖGK verrechnet werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt des 30. Juni 2022 gültige COVID-19-Risiko-Atteste bzw. COVID-19-Risiko-Folgeatteste weiterhin in Geltung bleiben.
  • ICD-10-Diagnose bei AU-Meldungen von COVID-19-(Verdachts)Fällen: AU-Meldungen von Personen mit Corona-Symptomen sind über den normalen eAUM-Prozess an die ÖGK zu übermitteln und mit der ICD-10-Diagnose „U 07.1 (COVID-19 durch AG- oder PCR-Test nachgewiesen)“ bzw. „U 07.2 (COVID-19 Verdachtsfall)“ entsprechend zu codieren bzw. ist diese ICD-10-Diagnose im Freitext anzugeben.
  • Honorar für Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht für Schwangere obsolet: Aufgrund der Aufhebung der COVID-19-Impfpflicht wurde diese Regelung hinfällig. Die Ausstellung und Verrechnung entsprechender Bestätigungen mit der ÖGK ist daher nicht mehr möglich.
ÖGK: Wichtige Informationen betreffend COVID-19 (Aug. 2022) (pdf) 233 KB
- COVID-19-Risiko-Atteste
- AU-Meldungen von COVID-19-(Verdachts)Fällen
- Honorar für Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht für Schwangere obsolet
COVID-19-Leistungspositionen (pdf) 94 KB
Stand: Jänner 2023
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