Das Wiederhochfahren des Justizbetriebs soll beschleunigt werden. Daher ist geplant, dass Zivilprozesse künftig - wenn alle Verfahrensparteien zustimmen - befristet bis 31.12.2020 per Video verhandelt werden können. Sachverständige haben grundsätzlich persönlich bei Gericht zu erscheinen. Allerdings sollen Sie als Gutachter/in bis Ende 2021 beantragen können, Gutachten unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung zu erstatten. Voraussetzung ist, dass Sie eine erhöhte Gesundheitsgefährdung durch COVID-19 für sich oder für Personen, mit denen sie in notwendigem privaten oder beruflichen Kontakt stehen, bescheinigen. Bitte beachten Sie, dass die Beschlussfassung im Bundesrat und die Kundmachung voraussichtlich erst am 11.5.2020 erfolgen werden.
Ergänzend können wir Ihnen mitteilen, dass die ÖÄK Empfehlungen für medizinische Gutachter betreffend Befundaufnahme und Untersuchungen von Probanden erarbeitet hat.